Ist zwar jetzt alles ein wenig Offtopic aber dazu hab ich auch was zu sagen:
In der hiesigen Rechtsprechung kommt § 16 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zur Anwendung. Dort werden Schneeballsysteme als so genanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet. Will sagen, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen. Allein schon der Versuch, ein Schneeballsystem ins Rollen zu bringen ist demnach strafbar. Am Rande bemerkt: Gewinne aus einem Schneeballsystem sind steuerpflichtig, es greift § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes.
Anders verhält es sich, wenn statt Gelder Produkte ins System geschleust werden. Wenn also ein Unternehmen seine Produkte im Schneeballsystem vermarktet – und dadurch Geld in Form von anteiligen Provisionen an den Sponsor des Käufers fließen – ist dies als legal einzustufen und heutzutage sogar üblich.
Aber laut der Beschreibung die ich gelesen habe handelt ihr alle in eigenem Interesse und kassiert „jeder“ pro Bestellung 2 Euro, wo aber bleibt da das Unternehmen das letztendlich den Gewinn einstreicht und die Provisionen an euch weitergibt?
Außerdem vertickt ihr Freeware, es gibt kein Umtausch bzw. Rückgaberecht! Also wo bitte soll das legal sein?